Zweirad Führerschein in Hannover, Hildesheim oder Neustadt am Rübenberge.

JETZT MOTORRAD / MOPED FÜHRERSCHEIN MACHEN

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 15. Geburtstag muss der erste Führerschein für Moped her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen zum Motorrad entgegengefiebert.

Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang in unserer Fahrschule Warschun.

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

einer Leistung von mehr als 15 kW oder
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss: Klassen A2, A1 und AM

Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit

einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Sie haben Fragen zum Führerschein oder wünschen ein Angebot?

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