Pkw Führerschein in Hannover, Hildesheim oder Neustadt am Rübenberge.

Jetzt den Pkw Führerschein machen.

B ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren.

Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich.

Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.

Bei der Ausbildung B mit der Schlüsselzahl 197 handelt es sich darum, die Ausbildung vorwiegend auf einem Automatikfahrzeug absolvieren zu können.

Es müssen nur mind. 10 Schaltstunden in die Ausbildung integriert werden. Ebenso kann dann auch die Prüfung mit Automatik absolviert werden und man ist dennoch berechtigt, Schaltfahrzeuge zu fahren.

Diese Ausbildung ist fester Bestandteil unseres Ausbildungskonzeptes.

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Pkw und Kleintransporter mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg bzw. nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer Führersitz.

Zusätzlich darf hinter diesen Fahrzeugen ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz eines Führerscheins notwendig: nein
Eingeschlossene Klassen: L und AM

Fahrzeugkombinationen,

die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination schwerer ist als 3.500 kg, aber 4.250 kg nicht übersteigt

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz eines Führerscheins notwendig: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: keine

Bei der Ausbildung B mit der Schlüsselzahl 197 handelt es sich darum, die Ausbildung vorwiegend auf einem Automatikfahrzeug absolvieren zu können. Es müssen nur mind. 10 Schaltstunden in die Ausbildung integriert werden. Ebenso kann dann auch die Prüfung mit Automatik absolviert werden und man ist dennoch berechtigt, Schaltfahrzeuge zu fahren.

Pkw und Kleintransporter mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg bzw. nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer Führersitz.

Zusätzlich darf hinter diesen Fahrzeugen ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz eines Führerscheins notwendig: nein
Eingeschlossene Klassen: L und AM

Fahrzeugkombinationen,

die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem (Sattel-)Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des (Sattel-)Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz eines Führerscheins notwendig: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: keine

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